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Stadt Usedom

Die Stadt, die der Insel ihren Namen gab

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Angeln

Schilf

Grundlagen der Fischereiausübung

Grundsätzlich besteht mit der Vollendung des 14. Lebensjahres für den Fischfang an allen Gewässern des Landes MV eine Fischereischeinpflicht.

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (das vierzehnte Lebensjahr wird am Tag vor dem vierzehnten Geburtstag vollendet) unterliegen nicht der Fischereischeinpflicht. Kinder können ohne Fischereischein jedoch mit eigener Angelerlaubnis eigenständig angeln. Es wird jedoch durch die Fischereiaufsicht auch nicht beanstandet, wenn ein Kind unter Aufsicht eines Inhabers von Fischereidokumenten im inhaltlichen Geltungsbereich dieser Dokumente mitangelt. Nähere Hinweise zum Angeln durch Kinder finden Sie hier.

Alle Berechtigungen erhalten Sie bei uns in der Stadtinformation Usedom. 

 

Fischereischeine werden auf Lebenszeit oder zeitlich befristet erteilt.

Der auf 28 Tage zeitlich befristeter Fischereischein wird als Touristenfischereischein

in der Stadtinformation oder an den angeschlossenen Ausgabenstellen erteilt. Dieser kann innerhalb

eines Kalenderjahres auch mehrfach erteilt werden.

Für die Ausübung der Fischerei werden auch die Fischereischeine der anderen Bundesländer anerkannt,

soweit diese gültig sind.

 

Erstausstellung                    24,00 Euro

Verlängerung                       13,00 Euro

 

Neben den Besitz eines gültigen Fischereischeins, muss jeder Angler auch eine Angelerlaubnis für das jeweilige zu beangelnde Gewässer besitzen.

 

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer.

 

Angelerlaubnis für Küstengewässer   

(Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff, die Ostsee, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, soweit  sich  die  deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt 

 

Entgelt für Angelerlaubnis (Küstengewässer)

Für die Erteilung der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V wird ein Entgelt wie folgt erhoben:

Angelkartentyp Entgelt
Tageskarte (Gültigkeit 24 Stunden) 6 Euro
Wochenkarte (Gültigkeit 7 Tage) 12 Euro
Jahreskarte für Kinder und Jugendliche (am Tag des Erwerbs das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet) (gültig im Kalenderjahr) 10 Euro
Jahreskarte für Personen mit Schwerbehindertenausweis (gültig im Kalenderjahr) 10 Euro
Jahreskarte (gültig im Kalenderjahr) 30 Euro

  

     

Usedomer See  Ratsfisch- & Bauhofwasser     Karte

 

Wochenkarte    5 Euro
Jahreskarte (gültig im Kalenderjahr) 10 Euro

                                       

Kachliner-Becken nur im Amt Usedom-Süd erhältlich

Kachliner-See Angelverbot