Stadt Usedom
Die Stadt, die der Insel ihren Namen gab
Die Stadt, die der Insel ihren Namen gab
Die meisten Dörfer der Stadt Usedom sind im sogenannten „Usedomer Winkel“ gelegen. Er bildet den Südwestzipfel der Insel Usedom zwischen der Stadt Usedom, der Peene und dem Haff. Geschichte und Entwicklung des früher schwer zugänglichen „Winkels“ ist eng mit der Stadt Usedom und dem Kloster „Grobe“ verbunden.
Zum Usedomer Winkel gehören die Orte: Amtswiek (seit 1934 nach Usedom eingemeindet), Gellenthin, Gneventhin, Karnin, Kölpin (mit Hufe und Regezow), Mönchow, Paske, Voßberg, Westklüne, Wilhelmsfelde, Wilhelmshof und Zecherin. Weiterhin gehören zur Stadt Usedom das Dorf Welzin und das frühere Gut Ostklüne. Außerdem ist die Wüstung Grobe erwähnt, als Ursprungssitz des Klosters Grobe.
Bei allen Besitzübertragungen von Dörfern oder Lehen sind neben der Landnutzung auch die Fischereirechte festgelegt. Auf Letztere wird in den Dorfbeschreibungen nicht eingegangen, sie gehen aber aus den angegebenen Quellen hervor.
Für die dörfliche Entwicklung des Usedomer Winkels spielten folgende politische Ereignisse eine wesentliche Rolle:
1153-55: Die Gründung des Klosters Grobe im Usedomer Winkel, wodurch fast alle vorhandenen slawischen Orte bzw. Flure bereits im 12.-13. Jh. in Klosterbesitz übergingen. Wenige Fluren wurden als Lehen an deutsche Adlige vergeben (Ostklüne, Regezow, Hufe, Welzin). Sehr wenige Fluren verblieben in slawischem Besitz.
1534: Die Einführung der Reformation in Pommern auf dem Landtag zu Treptow a. d. Rega im Dezember 1534 und damit die Aufhebung der Klöster und Überführung des klösterlichen Besitzes in Herzogliches Eigentum. Das führte zur Einrichtung eines „Herzoglichen Amtes Pudagla“ für die Verwaltung des vormaligen Klosterbesitzes. Das gesamte Amt wurde an einen Generalpächter verpachtet, der einzelne Dörfer oder Höfe weiterverpachtete.
1639: Usedom wird schwedisch besetzt, und Königin Christine übt die Landeshoheit aus. Im Westfälischen Frieden erhält Schweden Vorpommern zugesprochen. Damit wird Pudagla zum Königlich Schwedischen Kammergut, das alle bisherigen Besitzungen einschließt. Da Brandenburg erbrechtlichen Ansprüche auf Vorpommern erhebt, kommt es zu den „Nordischen Kriegen“.
1720: Im Frieden von Stockholm erhält Brandenburg Vorpommern bis zur Peene zugesprochen. Damit wird Usedom brandenburgisch-preußisch. Das Amt Pudagla wird von Friedrich Wilhelm I. von Preußen in ein „Königliches Amt Pudagla“ umgewandelt. Das Domänen-Amt Pudagla wurde an einen Generalpächter verpachtet.
Nach 1773/1807 wurden im Rahmen der Aufhebung der Leibeigenschaft in Preußen durch Friedrich den Großen und die Beseitigung der Erb- und Gutsuntertänigkeit (Steinsches Edikt) in großem Umfang Landvergaben an die vorherigen Untertanen realisiert. In der ersten Hälfte des 19. Jh. wurden die Ländereien vermessen und an Bauern, Kossaten und Büdner zumeist in Erbpacht gegeben (Gemeinheits-Teilung und Rezesse).
1824: Aufhebung des Pudaglaer Domänen-Amtes und Verlegung als Rentamt nach Swinemünde.
Nach dem II. Weltkrieg wurden im Rahmen der Bodenreform die Güter Ostklüne und Kölpin, die Domäne Wilhelmshof und einige größere Höfe aufgesiedelt. Die Neubauernsiedlungen hatten in der Regel