Heimatstube Usedom
Museum, Heimatstube 1298 verlieh Pommernherzog Bogislaw IV. Usedom das Lübische Stadtrecht. Es schloss Zollfreiheit, Fischereigerechtigkeit, Markt- und Ackerrecht, die Mühlenkonzession und andere Privilegien ein. Nach und nach konnte sichUsedom eine Stadtmauer und vier Tore leisten. Von diesen und der Stadtmauer blieb nur das Anklamer Tor erhalten.